Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Flurbereinigungsbeschluss vom 08.04.2011 - 11:35
Flurbereinigungsbeschluss
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In dem Flurbereinigungsbeschluss nach § 6 des Flurbereinigungsgesetzes sind u.a. festzuhalten:
- Name und Sitz der Teilnehmergemeinschaft (§16);
- die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte (§ 14);
- die Bestimmungen der Nutzungsänderungen (§§ 34, 85 Nr. 5 und 6)
Die entscheidenden Teile sind öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon