Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Folgeprotokollierung vom 27.07.2012 - 11:38

Folgeprotokollierung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei der Folgeprotokollierung wird anhand aktueller Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation, von Informationen aus dem Kundengespräch und den Erkenntnissen aus dem bisherigen Kundenverhalten von einem Kreditkompetenzträger entschieden und dokumentiert, ob das Kreditengagement fortgeführt werden kann. Falls aufgrund einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung keine Kreditverlängerung erfolgen kann, müssen unverzüglich risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden. Reine Baufinanzierungsengagements werden branchenüblich nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Hier wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst überwacht.

    Vgl. auch anlassbezogene Folgeprotokollierung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com