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Fonds Deutsche Einheit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ehemaliges Sondervermögen des Bundes; Fonds, der mit dem Ziel eingerichtet wurde, den neuen Bundesländern bis zu deren Einbeziehung in einen gesamtdeutschen Finanzausgleich (ab Januar 1995) Zuweisungen zur Deckung ihres allg. Finanzbedarfs zu gewähren.

    1. Rechtsgrundlagen: Fondsgesetz (Gesetz zum Vertrag vom 18.5.1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.6.1990, Art. 31) m.spät.Änd. (Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands, Kapitel IV, Sachgebiet B, Abschn. 2 sowie das Haushaltsbegleitgesetz 1991, Art. 5); Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds Deutsche Einheit vom 16.3.1992 (BGBl. I 674, Art. 2); Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogrammes vom 23.6.1993 (BGBl. I 944, Art. 36); Zweites Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogrammes vom 21.12.1993 (BGBl. I 2376, Art. 6).

    2. Ausgestaltung: Das Gesamtvolumen des Fonds wurde zunächst auf 115 Mrd. DM begrenzt. Hiervon sollten jeweils 85 Prozent direkt in die neuen Bundesländer transferiert werden und 15 Prozent dem Bund zur Erfüllung zentraler Aufgaben in Ostdeutschland verbleiben. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1991 verzichtete der Bund auf seinen Anteil an den Fondsmitteln.

    Entgegen der ursprünglichen Planung wurde der Fonds von 1992 bis 1994 um insgesamt 45,7 Mrd. DM aufgestockt. Zur Finanzierung ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 95 Mrd. DM vorgesehen. Die Finanzierung erfolgte durch eine Nettokreditaufnahme von 95 Mrd. DM, der fehlende Betrag zum Gesamtvolumen von 115 Mrd. DM wurde durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Aufstockung des Fonds wurde durch die Mehreinnahmen der Umsatzsteuererhöhung, aus dem Aufkommen des Zinsabschlags und durch haushaltsfinanzierte Beiträge des Bundes und der alten Länder finanziert. Seit 1995 ist der Fonds Deutsche Einheit ein reiner Tilgungsfonds, dessen Schuldendienstverpflichtungen sich Bund, alte Bundesländer und deren Gemeinden teilen. Die Deutsche Bundesbank gibt einen Schuldenstand von 38,6 Mrd. Euro Ende 2004 an. Der Bund hatte zu Beginn 2005 die Verbindlichkeiten des Fonds als Mitschuldner übernommen, die in den Bundeshaushalt integriert worden sind, die Schulden des Fonds werden seit 2006 nicht mehr separat aufgeführt. Der Fond wird mit Ende des Jahres 2019 aufgelöst, wobei alle Vermögen und Verbindlichkeiten dem Bund übertragen werden.

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