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Forwardgeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Termingeschäft mit individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen, bei dem zu einem am Abschlusstag festgelegten Kurs die Lieferung und Bezahlung eines Wertpapiers oder einer Ware erst zu einem späteren Termin erfolgt. Forwardgeschäfte sind die Vorgänger der standardisierten Futuresgeschäfte und werden außerbörslich abgeschlossen.

    Typische Forwardgeschäfte sind das Forward Rate Agreement und das Devisentermingeschäft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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