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Freihafen-Veredelung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: besondere historisch bedingte Form der aktiven Veredelung von Waren in einer Freizone des Kontrolltyps I (Freihafen) ohne Überführung der Waren in die aktive Veredelung.

    Vgl. auch Veredelungsverkehr.

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