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Freihandelszone
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Inhaltsverzeichnis
Außenhandelspolitik
Spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung (regionale Integration, Regionalismus). Bei einer Freihandelszone werden zwischen den Partnerländern schrittweise alle Zölle und Kontingente, d. h. alle tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse, abgebaut - innerhalb der Freihandelszone werden keine Zölle erhoben; im Unterschied zur Zollunion behält jedes Mitgliedsland einer Freihandelszone weiterhin die volle Autonomie bei der Gestaltung seiner Handelspolitik (Drittlandszollsatz, Einfuhrzoll, Kontingent, etc.) gegenüber Drittstaaten.
Damit verhindert wird, dass Importe aus Drittstaaten den Umweg über dasjenige Mitgliedsland nehmen, das den geringsten Zoll für das jeweilige Gut erhebt, bedarf es im Binnenhandel einer Freihandelszone der Vorlage von Ursprungsnachweisen (administrativ aufwendig bei Produkten, die in einem Mitgliedsland weiterverarbeitet wurden) und der Anwendung kompensatorischer Binnenzölle.
Eine Freihandelszone (z. B. die EFTA, NAFTA / USMCA, CPTPP) verstößt prinzipiell gegen das Meistbegünstigungsgebot (Meistbegünstigung) des GATT; Art. XXIV GATT definiert die Voraussetzungen, unter denen eine Freihandelszone zwischen Mitgliedern der Wolrd Trade Organization (WTO) (vgl. Multilateralismus) zulässig ist.
Vgl. auch Integration, Regionalismus.
Entwicklungspolitik
Aus dem nationalen Binnenmarkt von Entwicklungs- und Transformationsländern formal-juristisch ausgegliederte, weltmarktorientierte Standorte von Produktion und Handel, mit denen sich das betreffende Land in die internationale Arbeitsteilung einzugliedern versucht.
Vgl. auch Sonderwirtschaftszonen.
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