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Fremdenverkehrsort

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Fremdenverkehrsstatistik: Gemeinde mit mehr als 3.000 Übernachtungen im Jahr.

    2. Freizeitgeografie: Gemeinde mit Freizeiteinrichtungen speziell für den längerfristigen Erholungsverkehr, deren Wirtschafts- und Sozialstruktur sowie Ortsbild von den Verhaltensweisen der Freizeit-Nachfrager entscheidend geprägt ist. Als Indikator wird die Fremdenverkehrsintensität, d.h. die Zahl der Übernachtungen je 100 Einwohner, herangezogen, wobei der häufig gewählte Grenzwert von 1.000 nicht als statische und für alle Urlaubsgebiete geltende Größe angesehen werden darf.

    Charakteristische Merkmale von Fremdenverkehrsorten sind Saisonalität, Überangebot an zentralen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen und Strukturwandel in den Bodeneigentumsverhältnissen.

    Zur Typisierung von Fremdenverkehrsorten werden neben der Fremdenverkehrsintensität das relative Fassungsvermögen (Zahl der Fremdenbetten pro Einwohner), die Fremdenverkehrsart (z.B. Kur-, Sommerfrischen-, Winter-, Städte-, Ausflugstourismus), die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste und die Ausstattung mit Freizeitinfrastruktur verwandt.

    Vgl. auch Freizeitgeografie, Tourismusgeografie, Tourismus.

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