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Funktionsrabatt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rabatt oder Preisnachlass, der Händlern bzw. Großhändlern für die Erfüllung ihrer Distributionsfunktionen gewährt wird. Oft ist die Höhe des Funktionsrabattes strittig, wenn sich die übernommenen Distributionsfunktionen nicht quantitativ messen und in beiderseitigem Einvernehmen bewerten lassen.

    Beispiel: Funktionsrabatt an Großhändler für die Lagerhaltung in bestimmtem Umfang.

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