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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Gemeinsame Agrarpolitik (der Europäischen Union). 1. Die Regeln über die GAP und ihre Organisation finden sich in den Art. 32 ff. EGV. Die GAP wird im Kern von drei Grundsätzen bestimmt: Der erste, nämlich die Verwirklichung des gemeinsamen Marktes für sämtliche Erzeugnisse in der EU, bedeutet, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse frei zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden können und Zölle nur an den Außengrenzen der EU erhoben werden dürfen. Der zweite Grundsatz ist die „Gemeinschaftspräferenz”, die EU-Erzeugnissen gegenüber den aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen einen Preisvorteil einräumt. Der dritte Grundsatz schließlich (die finanzielle Solidarität) bedeutet, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Finanzierung der GAP verantwortlich sind. 1979 kam ein vierter Grundsatz, die Mitverantwortung, hinzu. Dieser Grundsatz besagt, dass die Landwirte in bestimmten Sektoren an den durch die Überproduktion entstehenden Kosten beteiligt werden.

    Die Agrarausgaben wurden bis Ende 2006 vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanziert. An die Stelle des EAGFL ist der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Weiteres Instrument des GAP sind die Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO), die es für die meisten Agrarprodukte der EU gibt. Es handelt sich dabei um Regeln, durch die Handelshemmnisse in der EU für diese Agrarprodukte abgebaut werden. Die gemeinsamen Zölle betreffen hingegen nur die Einfuhren aus Drittländern.

    2. GAP-Reform: Die Landwirtschaft trägt weniger als drei Prozent zum BIP der EU bei. Die GAP ist in vieler Hinsicht noch im Widerspruch mit Welthandelsregeln, führte in der Vergangenheit zu beträchtlicher Überproduktion und wurde dennoch lange Zeit mit nahezu 50 Prozent des EU-Budgets unterstützt. Im Jahr 2007 waren immerhin noch knapp 45 Prozent des EU-Haushalts für die GAP vorgesehen. Bes. seit 1999 wird die GAP deshalb einer grundlegenden Reform unterzogen, die v.a. das Ziel hat, diesen Politikbereich in Einklang zu bringen mit den Erfordernissen der EU-Erweiterung und der Welthandelsorganisation (WTO). Die europäische Landwirtschaft soll multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig werden und die Regionen mit besonderen Schwierigkeiten einschließen. Themen wie Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz, ländliche Entwicklung sowie Pflege der Kulturlandschaft sind heute Bestandteil der GAP. Beim Kopenhagener Gipfel von Dezember 2002 wurden Obergrenzen für die Agrarkosten nach der Erweiterung festgelegt: 9,8 Mrd. Euro, davon ca. die Hälfte für die Entwicklung des ländlichen Raums. Außerdem sollen die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten unmittelbar nach dem Beitritt zunächst nur ein Viertel der in den alten Mitgliedstaaten gezahlten Direktbeihilfen erhalten. Eine allmähliche Angleichung des Unterstützungsniveaus soll bis 2013 erfolgen. Der für 2006 festgelgte Betrag für die GAP in der aus 27 Staaten bestehenden EUwird zukünftig die Obergrenze der GAP-Ausgaben bilden, deren weiterer Anstieg nur noch um ein Prozent als Inflationsausgleich erlaubt würde. Am 26.6.2003 wurde schließlich vom Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ein weiterer wichtiger Reformschritt beschlossen, der die Stützungsmechanismen der GAP vollkommen verändert. Die Hauptelemente sind: Fast vollständige Entkopplung von Produktion und Stützungszahlungen, Verknüpfung einzelbetrieblicher Zahlungen an Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit, Tierschutz und Arbeitssicherheit sowie die Verpflichtung zur „Cross Compliance” (Erhalt eines guten agronomischen Zustands der Betriebe), verstärkte Unterstützung der ländlichen Entwicklung, Kürzung der Direktzahlungen („Modulation”) an Großbetriebe, Anpassung der Marktstützungspolitik in den einzelnen Produktbereichen. Die Reform ist in den Jahren 2004 und 2005 in Kraft getreten, in einigen Mitgliedstaaten nach einer Übergangsfrist erst 2007. In dem im Februar 2004 vorgelegten Kommissions-Vorschlag für die Finanzielle Vorschau der Europäischen Union 2007–2013 wurde eine weitere Reduzierung des Anteils der GAP-Ausgaben am Gesamt-EU-Haushalt von 37 Prozent im Jahre 2006 auf 26 Prozent im Jahre 2013 vorgeschlagen.

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