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Revision von Gebäudereparaturen vom 05.06.2009 - 13:02

Gebäudereparaturen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wiederherstellungs- und Ausbesserungsarbeiten an Gebäuden. Großreparaturen, die das Gebäude verändern und/oder im Wert wesentlich erhöhen (Herstellungsaufwand), sind zu aktivieren; sie gehen auf dem Weg über die höheren Gebäudeabschreibungen in die Kostenrechnung ein.

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