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gebundene Finanzkredite

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Oberbegriff für Bestellerkredite und Bank-zu-Bank-Kredite, die (zweck-)gebunden der Finanzierung von Exportgeschäften durch inländische Geschäftsbanken oder Spezialbanken (Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) dienen. G.F. werden i.Allg. nicht an den kreditnehmenden ausländischen Besteller (Importeur) bzw. nicht an die kreditnehmende ausländische Bank ausgezahlt, sondern an den Exporteur gegen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsnachweise.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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