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Revision von Gemeinerlöse vom 05.06.2009 - 13:02

Gemeinerlöse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erlöse, die einem sachlich und zeitlich eindeutig abgegrenzten Bezugsobjekt (Bezugsgröße) nach dem Identitätsprinzip nicht eindeutig zugerechnet werden können.

    Zurechnung: Analog zu den Gemeinkosten.

    Vgl. auch unechte Gemeinkosten.

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