Europarecht
(weitergeleitet von Gemeinschaftsrecht)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Bestand (sog. Acquis Communautaire) an Rechtsnormen (Primär- und Sekundärrecht) der EU sowie die im Zuge der Rechtssprechung des EuGH herausgebildeten allg. Rechtsgrundsätze. Die EU verfolgt ihre Ziele im Rahmen einer eigenen Rechtsordnung; sie besitzt Rechtspersönlichkeit (Art. 47 EUV) mit eigenen Rechtssetzungsbefugnissen.
2. I.w.S.: Recht der europäischen internationalen Organisationen, d.h. neben der EU: Europarat, EFTA, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), KSZE, OECD und WEU.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Europarecht
ausgehend
eingehend
Europarecht
ausgehend