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Gemeinschaftswarenhaus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betriebsform des Einzelhandels: Zusammenfassung von zumeist selbstständigen Fachgeschäften und Dienstleistungsbetrieben verschiedener Größe und aus unterschiedlichen Branchen zu einem räumlichen und organisatorischen Verbund. Grundidee ist, auf der Fachkompetenz und Initiative selbstständiger Einzelhändler aufbauend, ein räumlich konzentriertes, warenhausähnliches Warenangebot zusammenzustellen, das in seiner Gesamtheit dem (Bequemlichkeits-)Bedürfnis nach „Einkauf unter einem Dach” entspricht (Agglomeration).

    Organisation: Gemeinsame Aufgaben (Werbung, Reinigung u.a.) sowie die erforderliche Koordination werden in Versammlungen oder Ausschüssen der Beteiligten oder von einem zentralen Management (oft stark von der Trägergesellschaft des Gebäudes bestimmt) entschieden.

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