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gemeinwirtschaftliche Unternehmen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    inhaltlich wenig operationalisierter Begriff. G.U. nehmen in der herrschenden Wirtschaftsordnung teilweise am Wettbewerb teil; sie sollen

    idealtypisch

    gegenüber den privatwirtschaftlichen Unternehmen und Haushalten regulierende, stimulierende und komplementäre Funktionen wahrnehmen. Träger g.U. sind im Wesentlichen die Gebietskörperschaften (öffentliche Unternehmen), Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Stiftungen und Verbände. Durch Missmanagement in einer Reihe g.U. ist die Idee der g.U. erheblich in Misskredit geraten. Die Diskussion um g.U. wird zudem zunehmend verdrängt durch die Diskussion um Nonprofit-Organisationen. Die Grenze zu den parafiskalischen Einrichtungen ist fließend.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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