gemischtöffentliches Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Öffentliches Unternehmen, das von verschiedenen Gebietskörperschaften getragen wird.
Anders: gemischtwirtschaftliches Unternehmen.
2. Arten:
(1) Horizontale gemischtöffentliche Unternehmen: Eigentümer sind Gebietskörperschaften nur einer Ebene (z.B. Kommune oder Länder);
(2) vertikale gemischtöffentliche Unternehmen: Eigentümer sind Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen (z.B. Bund, Länder und Gemeinden).
3. Bedeutung: Gemischtöffentliche Unternehmen besitzen v.a. dort Bedeutung, wo durch öffentliche Unternehmen überregionale Aufgaben wahrgenommen werden sollen (z.B. Flughäfen).
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