Direkt zum Inhalt

gemischtöffentliches Unternehmen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Öffentliches Unternehmen, das von verschiedenen Gebietskörperschaften getragen wird.

    Anders: gemischtwirtschaftliches Unternehmen.

    2. Arten:
    (1) Horizontale gemischtöffentliche Unternehmen: Eigentümer sind Gebietskörperschaften nur einer Ebene (z.B. Kommune oder Länder);
    (2) vertikale gemischtöffentliche Unternehmen: Eigentümer sind Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen (z.B. Bund, Länder und Gemeinden).

    3. Bedeutung: Gemischtöffentliche Unternehmen besitzen v.a. dort Bedeutung, wo durch öffentliche Unternehmen überregionale Aufgaben wahrgenommen werden sollen (z.B. Flughäfen).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com