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gemischtöffentliches Unternehmen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Öffentliches Unternehmen, das von verschiedenen Gebietskörperschaften getragen wird.
Anders: Gemischtwirtschaftliches Unternehmen.
2. Arten:
(1) Horizontale g.U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften nur einer Ebene (z.B. Kommune oder Länder);
(2) vertikale g.U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen (z.B. Bund, Länder und Gemeinden).
3. Bedeutung: G.U. besitzen v.a. dort Bedeutung, wo durch öffentliche Unternehmen überregionale Aufgaben wahrgenommen werden sollen (z.B. Flughäfen).
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