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Generalzolldirektion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    oberste nationale Zollbehörde. Die Generalzolldirektionen wird in vielen Staaten als oberste nationale Zollbehörde unterhalb des nationalen Finanzministeriums geführt, z. B. in Frankreich, Schweden, Rumänien, Türkei, Albanien und Israel.

    In Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, eine Generalzolldirektion als oberste Zollbehörde voraussichtlich mit Wirkung von 2016 zu gründen. Bislang im BMF angesiedelte Aufgaben werden abgeschichtet, die bisherigen Mittelbehörden, die fünf Bundesfinanzdirektionen (BFD) werden aufgelöst und in die neue Generalzolldirektion überführt. Der Sitz der Generalzolldirektion soll in Bonn sein. Eine entsprechende Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ist für 2015 vorgesehen. Ziel der erneuten Strukturreform ist eine Effizienzsteigerung und Stärkung der Ortsebene.

    Hintergrund: In Deutschland gibt es traditionell einen dreistufigen Verwaltungsaufbau der Zollverwaltung. Hauptzollamt (örtliche Behörde), Bundesfinanzdirektion (Mittelbehörde), Bundesministerium der Finanzen (oberste Behördenebene). Zuvor (bis 2008) waren die Oberfinanzdirektionen die gemeinsamen Mittelbehörden der Länder und des Bundes. 

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