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Genossenschaftsregister

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das beim zuständigen Amtsgericht elektronisch geführte Register (vgl. auch Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), in dem ein Nachweis über die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt (vgl. § 10 GenG). Konstitutive Wirkung der Eintragung haben Eintragungen von Gründungsakten, der Satzung und Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Mitgliedschaften. Deklarative Wirkungen haben Eintragungen über neue Vorstandsmitglieder, deren Vertretungsmacht, die Beendigung des Vorstandsamtes und Eintragungen der Prokura und deren Erlöschen. Die Einsicht in das Genossenschaftsregister ist jedem gestattet, ein berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.

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