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Revision von Gesamtplanung vom 11.02.2010 - 13:55
Gesamtplanung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Systematische Zusammenfassung und gegenseitige Abstimmung aller betrieblichen Teilpläne (Planbilanz).
2. Merkmale: Integration der partiellen Maßnahmen zu einem geschlossenen System. Durchführung i.d.R. in Form der Simultanplanung.
3. Gegensatz: Teilplanung.
Vgl. auch Unternehmensplanung, Plankoordination.
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