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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin und Brüssel ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Seine rund 460 Mitgliedsunternehmen bieten durch weit über 428 Mio. Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte als auch für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagenbestand annähernd 1,51 Bio. Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung.

     

    Der GDV bündelt und vertritt die Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft gegenüber der Gesellschaft, der Politik, der Wirtschaft, den Medien und der Wissenschaft. Er setzt sich für ordnungspolitische Rahmenbedingungen ein, die den Versicherern die optimale Erfüllung der Aufgaben für ihre Kunden ermöglichen. Zugleich ist der Verband sachkundiger Ansprechpartner für alle die Versicherungswirtschaft betreffenden Fachfragen und steht der Öffentlichkeit mit seinem Fundus an Erfahrungen und Kenntnissen zur Verfügung. Der GDV informiert und unterstützt als Dienstleister seine Mitgliedsunternehmen, nimmt branchenrelevante politische und gesellschaftliche Entwicklungen auf und erarbeitet Lösungsvorschläge.

     

    Oberstes Organ des GDV ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus den Vertretern der Mitgliedsunternehmen. Das Präsidium unter Vorsitz seines Präsidenten ist der vereinsrechtliche Vorstand des GDV. Der Geschäftsführung obliegt die Umsetzung der Verbandsziele. Sie bereitet die Organ- und Ausschussbeschlüsse vor und setzt sie um. In den Ausschüssen und im Präsidium erfolgt die Willensbildung des Verbands.

     

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