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Geschäftsbanken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alle Kreditinstitute im Sinne des KWG. Als Geschäftsbanken i.e.S. gelten in Deutschland nur solche Institute, die sich als Universalbanken mit allen wesentlichen Sparten des Bankgeschäfts befassen.
Gegensatz: Spezialbanken.
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