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Geschäftsbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    alle Kreditinstitute im Sinne des KWG. Als Geschäftsbanken i.e.S. gelten in Deutschland nur solche Institute, die sich als Universalbanken mit allen wesentlichen Sparten des Bankgeschäfts befassen.

    Gegensatz: Spezialbanken.

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