Geschäftsjahresschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Gesamtschaden aus den innerhalb einer Abrechnungsperiode eingetretenen Versicherungsfällen.
Anders: Meldejahresschaden.
2. Merkmale: Der Schadenaufwand eines Geschäftsjahres umfasst Schadenzahlungen für in dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle und die korrespondierenden Regulierungsaufwendungen zuzüglich der Zuführungen zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, und wird als Geschäftsjahresschadenaufwand bezeichnet.
3. Rückversicherung: Über eine Jahresüberschadendeckung (Stop Loss) kann sich der Erstversicherer speziell vor Verlusten schützen, die einen bestimmten Geschäftsjahresschaden übersteigen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Geschäftsjahresschaden
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