geschlossene Kostenträgererfolgsrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der kurzfristigen Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren, bei der gleichzeitig rechnerische Bestände der Halb- und Fertigfabrikate geführt werden, die mit der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung abgestimmt sind.
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