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Gesetz zur Reform der Arbeitsverwaltung und Arbeitsvermittlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das 2002 in Kraft getretene Gesetz führt einen dreiköpfigen Vorstand als Leitungsorgan der Bundesagentur für Arbeit (früher: Bundesanstalt für Arbeit) ein. Es gibt neu einen Verwaltungsrat, in dem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Gebietskörperschaften zu gleichen Teilen vertreten sind. Seine wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle des Vorstands. Der Beamtenstatus der Mitglieder der Führungsorgane wird abgeschafft. Ziel ist es, die Bundesanstalt für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen zu überführen.

    Zudem entfällt die Erlaubnispflicht für die Zulassung privater Arbeitsvermittlung. Personen, die seit mind. drei Monaten als Arbeitslose registriert sind, können von der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) Gutscheine für die Einschaltung privater Arbeitsvermittler erhalten.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik, Hartz-Gesetze.

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