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gestaffelte Preissetzung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für die Beobachtung, dass nicht alle Unternehmen einer Volkswirtschaft ihre Preise gleichzeitig an veränderte Rahmenbedingungen anpassen, sondern die Preisanpassungen zeitlich versetzt erfolgen. Gestaffelte Preissetzung ist überwiegend das Ergebnis von vertraglichen Bindungen, wie z.B. Lieferverträgen oder Tarifabkommen.

    Die Existenz von gestaffelter Preissetzung führt auf makroökonomischer Ebene zur Inflexibilität des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus. Für ein einzelnes Unternehmen ist der relative Preis seines Produktes die entscheidende Größe. Würden bei einem Anstieg des Geldangebots alle Unternehmen ihre Preise proportional erhöhen, blieben die relativen Preise unverändert. Ein einzelnes Unternehmen muss bei seiner Preissetzungsentscheidung jedoch davon ausgehen, dass die anderen Unternehmen aufgrund vertraglicher Bindungen ihre Preise nicht sofort anpassen können. Eine Preiserhöhung bedeutet für das Unternehmen in diesem Fall eine Erhöhung seines relativen Preises. Um nicht zu viele Kunden an andere Unternehmen zu verlieren, wird das betreffende Unternehmen seinen Preis daher nur langsam und unvollkommen anpassen. Da die anderen Unternehmen zu den Zeitpunkten, zu denen sie ihre Preise anpassen können, analoge Überlegungen anstellen, führt die gestaffelte Preissetzung makroökonomisch gesehen zu Trägheiten bei der Anpassung des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus.

    Gestaffelte Preissetzung liegt angebotsseitig dem Grundmodell der Neukeynesianischen Makroökonomik (Neukeynesianische Makroökonomik, dynamisches Grundmodell) zugrunde.

    Vgl. auch Phillips-Kurve.

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