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Gewichtszoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der nach dem Gewicht der Ware zu bemessende Zoll. Im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) nur noch im Ausnahmefall vorgesehen, etwa bei Bananen und Salz.

    Vgl. auch Wertzoll.

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