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Revision von Gewinneinkünfte vom 13.07.2009 - 14:04
Gewinneinkünfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zu den Gewinneinkünften zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Tatbestandsvoraussetzungen für Gewinneinkünfte sind Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Selbstständigkeit, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und keine reine Vermögensverwaltung. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt in der Regel durch Betriebsvermögensvergleich.
Anders: Überschusseinkünfte.
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