Gewinngemeinschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmenszusammenschluss, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder z.T. dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen (§ 292 I Nr. 1 AktG).
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