Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gläubigerwechsel vom 27.07.2012 - 11:38

Gläubigerwechsel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Veräußerung von Problemkrediten stellt für die Kreditinstitute einen möglichen Weg dar, die Bilanzrelationen zu verbessern und auf diese Weise höhere Refinanzierungskosten (nach Basel II) zu verhindern. Nachdem zunächst überwiegend Firmenkredite, aber auch Kaufkredite im Fokus standen, sind mittlerweile auch größere Pakete von sog. Non Performing Loans verkauft worden. Hierbei handelt es sich um notleidende Baufinanzierungskredite, die grundpfandrechtlich gesichert sind. Der Kreditverkauf schließt die vorhandenen Grundpfandsicherheiten mit ein, die Rechte gehen auf den neuen Gläubiger über. Der Kunde ist dabei nicht durch das Risikobegrenzungsgesetz geschützt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com