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goldene Aktie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Golden Shares; können Aktien oder Genehmigungserfordernisse sein, mit denen der Staat auf privatisierte Unternehmen einwirken kann. Sie wurden durch den EuGH für zulässig erklärt, wenn die Einflussnahme im Allgemeininteresse liegt

    so z.B. in Spanien für Unternehmen mit strategischer Bedeutung, bei denen gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zur Auflösung, Spaltung, Verschmelzung, Änderung des Gesellschaftszwecks, Veräußerung von Vermögensgegenständen oder Kapitalanteilen behördlich zu genehmigen sind. In Großbritannien gibt es die goldene Aktie als Sonderaktie der Regierung, die damit nach Meinung des EuGH unzulässige Einspruchsmöglichkeiten in wichtige gesellschaftsrechtliche Handlungen des Unternehmens erhält. Deutschland hat eine Sonderregelung mit dem VW-Gesetz, das die Stimmrechte jedes Aktionärs auf 20 Prozent begrenzt, auch wenn er mehr besitzt. Dadurch behält das Land Niedersachsen mit fast 20 Prozent Anteilen überproportionalen Einfluss.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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