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goldene Bankregel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzierungsregel, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht länger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft). – Vgl. auch Fristentransformation.
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