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goldene Bankregel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzierungsregel bei Banken, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht länger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft).

    Vgl. auch goldene BilanzregelFristentransformation.

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