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Gründung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Firmengründung, Geschäftsgründung, Unternehmensgründung, Unternehmungsgründung.

    I. Allgemein:

    1. Begriff: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs. Erforderliche Maßnahmen: Planung (der Beschaffung, der Leistungserstellung, des Absatzes, der Finanzierung und der Organisation), Beschaffung der Erstausstattung an Kapital, an Personal, an Betriebsmitteln und ggf. Waren oder Stoffen, Aufbau der inneren und äußeren Organisation.

    2. Arten der Gründung:
    (1) Bargründung;
    (2) Sachgründung;
    (3) gemischte Gründung.

    3. Erforderlichenfalls Handelsregistereintragung: Für Personen und Personenvereinigungen mit deklaratorischer, für Kapitalgesellschaften mit konstitutiver Wirkung.

    4. Gewerbeerlaubnis: Falls nach der GewO vorgeschrieben, beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    II. Personengesellschaften:

    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG).

    III. Kapitalgesellschaften:

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    , GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (UG), Gründung einer AG, Gründung einer SE.

    IV. Stille Gesellschaft:

    Stille Gesellschaft.

     

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