Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gründung vom 22.07.2009 - 13:35
- Revision von Gründung vom 15.02.2018 - 15:02
- Revision von Gründung vom 24.10.2017 - 12:30
- Revision von Gründung vom 17.05.2017 - 15:32
- Revision von Gründung vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Gründung vom 30.07.2010 - 08:33
- Revision von Gründung vom 12.02.2010 - 11:09
- Revision von Gründung vom 19.11.2009 - 15:35
- Revision von Gründung vom 14.10.2009 - 17:51
- Revision von Gründung vom 09.09.2009 - 13:52
- Revision von Gründung vom 22.07.2009 - 13:35
- Revision von Gründung vom 05.06.2009 - 14:57
Gründung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Firmengründung, Geschäftsgründung, Unternehmensgründung, Unternehmungsgründung.
I. Allgemein:
1. Begriff: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs. Erforderliche Maßnahmen: Planung (der Beschaffung, der Leistungserstellung, des Absatzes, der Finanzierung und der Organisation), Beschaffung der Erstausstattung an Kapital, an Personal, an Betriebsmitteln und ggf. Waren oder Stoffen, Aufbau der inneren und äußeren Organisation.
2. Arten der Gründung:
(1) Bargründung;
(2) Sachgründung;
(3) gemischte Gründung.
3. Erforderlichenfalls Handelsregistereintragung: Für Personen und Personenvereinigungen mit deklaratorischer, für Kapitalgesellschaften mit konstitutiver Wirkung.
4. Gewerbeerlaubnis: Falls nach der GewO vorgeschrieben, beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
II. Personengesellschaften:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG).
III. Kapitalgesellschaften:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (UG), Gründung einer AG, Gründung einer SE.
IV. Stille Gesellschaft:
Stille Gesellschaft.
I. Allgemein:
1. Begriff: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs. Erforderliche Maßnahmen: Planung (der Beschaffung, der Leistungserstellung, des Absatzes, der Finanzierung und der Organisation), Beschaffung der Erstausstattung an Kapital, an Personal, an Betriebsmitteln und ggf. Waren oder Stoffen, Aufbau der inneren und äußeren Organisation.
2. Arten der Gründung:
(1) Bargründung;
(2) Sachgründung;
(3) gemischte Gründung.
3. Erforderlichenfalls Handelsregistereintragung: Für Personen und Personenvereinigungen mit deklaratorischer, für Kapitalgesellschaften mit konstitutiver Wirkung.
4. Gewerbeerlaubnis: Falls nach der GewO vorgeschrieben, beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
II. Personengesellschaften:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG).
III. Kapitalgesellschaften:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (UG), Gründung einer AG, Gründung einer SE.
IV. Stille Gesellschaft:
Stille Gesellschaft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon