Grundrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zweckneutrale Datenbasis, die für eine Vielzahl von Auswertungen in der Kostenrechnung die erforderlichen Daten zur Verfügung stellt. Ziel bei der Aufstellung einer Grundrechnung ist also die Bereitstellung mutmaßlich benötigter Größen für vergangenheits- und zukunftsbezogene Auswertungsrechnungen. Dabei ist es notwendig, dass die Daten zweckneutral erhoben werden, sie müssen so erhoben werden, dass sie vielfältig verwertbar sind und sie müssen eine hohe Abbildungstreue (Werden das Bezugsobjekt und der Bezugszeitraum wirklich erfasst?) erfüllen.
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