Grundstücksbestandteile
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wesentliche Grundstücksbestandteile; i.d.R. die mit dem Grund und Boden nicht nur vorübergehend fest verbundenen Sachen, v.a. Gebäude, sowie alle Erzeugnisse, solange sie mit dem Boden zusammenhängen (§§ 93 ff. BGB). Abgrenzung oft zweifelhaft und im Einzelfall schwierig.
Wesentliche Grundstücksbestandteile können nicht Gegenstand bes. Rechte sein; sie teilen den Rechtsstand des Grundstücks.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Grundstücksbestandteile
ausgehend
eingehend
Grundstücksbestandteile
ausgehend