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Revision von grundstücksgleiche Rechte vom 27.08.2009 - 08:52
grundstücksgleiche Rechte
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dingliche Rechte, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden, z.B. Abbaurecht, Bergwerkseigentum, Erbbaurecht, Wohnungseigentum.
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