Hausgehilfin
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Begriff
Hausangestellte; Arbeitnehmerin, die Hausarbeit gegen Entgelt leistet und i.d.R. zum Haushalt ihres Arbeitgebers gehört.
Anders: Haushaltshilfe.
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Der Lohn der Hausgehilfin ist steuerpflichtig (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), wenn das Arbeitsverhältnis nicht als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis behandelt und der Lohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird.
Der Arbeitgeber kann für die Kosten einer Hausgehilfin die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse nutzen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Evaluation
Fachkompetenz
Fluktuation
Führung
Kommanditgesellschaft (KG)
Konflikt
Lernen
Methodenkompetenz
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personalbeschaffung
Personalentwicklung
Personalmanagement
Personengesellschaft
Rückstellung
Taylorismus
offene Handelsgesellschaft (OHG)
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