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Hilfsantrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ein im Zivilprozess nur hilfsweise (d.h. für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird) gestellter Antrag. Nur zulässig, soweit Haupt- und Hilfsantrag auf einem Sachverhalt beruhen (z.B. Hauptantrag auf Zahlung des Kaufpreises; Hilfsantrag - etwa für den Fall, dass das Gericht den Kaufvertrag als nichtig ansehen sollte - auf Rückgabe der schon übergebenen Kaufsache).
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