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Hypothekenbrief

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Urkunde über eine im Grundbuch eingetragene Hypothek (Briefhypothek).

    Der H. ist ein Rektapapier, durch Übergabe und der Schriftform bedürfende Abtretung bzw. Eintragung im Grundbuch übertragbar; soweit die Abtretungserklärung lückenlos und mit öffentlicher Beglaubigung versehen wird, legitimiert der Brief gegenüber dem Schuldner und ermöglicht gutgläubigen Erwerb. Eine Briefhypothek ist demnach leicht übertragbar. Ein abhanden gekommener H. kann im Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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