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IBAN

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für International Bank Account Number; IBAN ist eine standardisierte, internationale Bankkontonummer, entwickelt vom European Committee for Banking Standards (ECBS) und der International Organization for Standardization (ISO) im Jahre 1997. Mit der IBAN-Einführung sollte v.a. die Effizienz grenzüberschreitender Zahlungen - v.a. im Eurowährungsgebiet - verbessert werden. Letztlich soll mit der IBAN das Ziel, die STP-Rate grenzüberschreitender Zahlungen zu erhöhen, erreicht werden. Die IBAN enthält die wesentlichen Informationen, um eine Zahlung im Rahmen des nationalen Interbanken-Clearings der beteiligten Länder dem Begünstigten zuzuleiten - v.a. den Länderschlüssel, den Adress-Code der Empfängerbank und die Kontonummer des Begünstigten. Die IBAN umfasst maximal 34 Zeichen, sie beginnt stets mit dem Landerkennzeichen (DE für Deutschland). Die dt. IBAN enthält 22 Zeichen: Nach dem Länderkennzeichen folgt eine zweistellige Plausibilitätsziffer, die achtstellige Bankleitzahl und die Kontonummer (zehnstellig). Im Zuge der EU-Preisverordnung und der Errichtung des Einheitlichen Eurozahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA)) hat die IBAN an Bedeutung gewonnen, da eine preisverordnungskonforme Überweisung sowie die SEPA-Überweisung IBAN und BIC zu enthalten haben.

    Vgl. auch IPI.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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