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IBAN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abk. für International Bank Account Number; IBAN ist eine standardisierte, internationale Bankkontonummer, entwickelt vom European Committee for Banking Standards (ECBS) und der International Organization for Standardization (ISO) im Jahre 1997. Mit der IBAN-Einführung sollte v.a. die Effizienz grenzüberschreitender Zahlungen
v.a. im Euro-Währungsgebiet
verbessert werden. Letztlich soll mit der IBAN das Ziel, die STP-Rate grenzüberschreitender Zahlungen zu erhöhen, erreicht werden. Die IBAN enthält die wesentlichen Informationen, um eine Zahlung im Rahmen des nationalen Interbanken-Clearings der beteiligten Länder dem Begünstigten zuzuleiten
v.a. den Länderschlüssel, den Adress-Code der Empfängerbank und die Kontonummer des Begünstigten. Die IBAN umfasst maximal 34 Zeichen, sie beginnt stets mit dem Landerkennzeichen (DE für Deutschland). Die deutsche IBAN enthält 22 Zeichen: Nach dem Länderkennzeichen folgt eine zweistellige Plausibilitätsziffer, die achtstellige Bankleitzahl und die Kontonummer (zehnstellig). Im Zuge der EU-Preisverordnung und der Errichtung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA)) hat die IBAN an Bedeutung gewonnen, da eine preisverordnungskonforme Überweisung sowie die SEPA-Überweisung IBAN und BIC zu enthalten haben.
Vgl. auch IPI.
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