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Importvordepot

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von devisenschwachen Ländern angewandtes Instrument. Die (erwünschten) Importgüter werden in einer „Freiliste” ausgewiesen. Vor Ausfuhr aus dem Stamm- bzw. Exportland muss der Importeur (Zielland) die Einfuhr anmelden. Er erhält für die Dauer eines bestimmten Zeitraumes ein „registro”. Während dieser Frist muss dann auch die Lieferung erfolgen. Bei der Registro-Erteilung muss vom Importeur ein Importvordepot in Landeswährung gestellt werden, dessen Höhe den Gegenwert des Importvolumens darstellen kann. Die zinslos zu hinterlegende Summe kann aber auch

    je nach Zielsetzung der Landesbehörden

    höher oder niedriger sein. Gleichzeitig erhält der Importeur die Genehmigung zum Devisenerwerb in Höhe der registrierten Einfuhr. Durch den gezielten Einsatz von Importvordepots können Warenströme qualitativ und quantitativ

    und somit auch Exportmöglichkeiten in diese Länder

    beeinflusst werden. Administrativ aufwendig.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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