Direkt zum Inhalt

Impressum

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    notwendige Herkunftsangabe bei Druckschriften. Ein Impressum ist nicht erforderlich bei den amtlichen und den Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden harmlosen Druckschriften. Das Impressum muss den Drucker und Verleger, u. U. den Herausgeber oder Verfasser angeben. Dabei genügt nach manchen Landespressegesetzen die Angabe des Namens bzw. der Firma und des Wohnsitzes bzw. des Sitzes, nach anderen ist die Anschrift erforderlich.

    Bei periodischen Druckschriften muss das Impressum auch den verantwortlichen Redakteur nennen (gesteigertes Impressum).

    Das Impressum von Büchern enthält ferner meist das Erscheinungsjahr; dessen Vordatierung ist regelmäßig als Handelsmissbrauch anzusehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com