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Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten gibt Auskunft über die Entwicklung der tariflich vereinbarten Entgelte und wird für Wertsicherungsklauseln verwendet. Er misst die durchschnittliche Veränderung der Stundenlöhne und der Monatsgehälter sowie der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten. Für den Index werden die Wirtschaftsbereiche Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (nur Angestellte), Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Friseurgewerbe und Gebietskörperschaften berücksichtigt, nicht jedoch das Gastgewerbe, das gesondert erfasst wird. Der Tarifindex wird als Laspeyres-Index mit festem Basisjahr berechnet. Er besteht aus den Lohn- und Gehaltsveränderungen der einzelnen Tarifverträge. Diese werden gemäß ihrem Beschäftigtenanteil an der Beschäftigtengesamtzahl aller erfassten Wirtschaftszweige berücksichtigt. Der Indikator wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) veröffentlicht, wegen immer noch bestehender Differenzen zwischen den tariflichen Entgelten im früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern nach wie vor getrennt.

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