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Inhaberscheck

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gebräuchlichste Form des Schecks, der auf den Inhaber oder auf eine bestimmte Person mit dem Zusatz „oder Überbringer” ausgestellt ist. Der Scheck ist von Gesetzes wegen ein Orderpapier, wird aber durch die Inhaberklausel zum Inhaberscheck.

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