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Revision von Insolvenzbeschlag vom 26.02.2013 - 13:52
Insolvenzbeschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inbegriff der Wirkungen, die die Insolvenzeröffnung in Ansehung der Insolvenzmasse ausübt, bes. Bindung des gesamten, dem Gemeinschuldner zz. der Insolvenzeröffnung gehörenden pfändbaren Vermögens zugunsten der Insolvenzgläubiger, Wegfall des Verwaltungs- und Verfügungsrechts des Gemeinschuldners und Übergang auf den Insolvenzverwalter.
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