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Internalisierung externer Effekte
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1. Begriff: Durch die Internalisierung externer Effekte soll die volkswirtschaftliche relevante Fehlallokation (Marktversagen) beseitigt werden. Die Internalisierung externer Effekte führt zur Übereinstimmung zwischen privater und gesamtwirtschaftlicher Rentabilitätsrechnung und somit zum Pareto-Optimum.
2. Bedeutung: In der Umweltpolitik ist eine vollständige Internalisierung externer Effekte wegen der Probleme einer ökonomischen Bewertung der Umweltschäden sowie der Verursacher nicht möglich. Das Verursacherprinzip kann jedoch als Leitbild der Umweltpolitik (umweltpolitische Leitbilder) dienen, welches durch das Gemeinlastprinzip und durch das Vorsorgeprinzip ergänzt wird.
3. Beispiele: Eine Internalisierung externer Effekte kann durch unterschiedliche Instrumente erfolgen. Bei einer geringen Anzahl Beteiligter und einem guten Informationsstand der Beteiligten sind Verhandlungslösungen möglich (Coase-Theorem). Nimmt die Anzahl der Beteiligten zu, so bieten sich Ökosteuern und Zertifikate an.
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